Vertretungskonzept

Das Vertretungskonzept am FSG

Die folgenden Ausführungen gelten nicht für Vertretungen aufgrund des längerfristigen Ausfalls von Lehrkräften. Hier werden jeweils Einzelfalllösungen gefunden.

Für die Sek II

In der Sekundarstufe II wird bei Abwesenheit der Lehrkraft eigenverantwortliches Arbeiten (EvA) angesetzt. In dieser Zeit sollen die SuS sich selbständig mit Unterrichtsinhalten beschäftigen. Die Lehrkraft bespricht mit ihrem Kurs im Vorfeld, wie diese EVA-Zeit z. B. mit der Vor- oder Nachbereitung des Unterrichts, gestaltet werden kann. Soweit es möglich ist, werden EvA-Aufgaben gestellt. Dies ist bei krankheitsbedingten Fehlzeiten nicht oder nur bedingt möglich.

Den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe steht im A-Gebäude der EvA-Raum mit Einzelarbeitsplätzen und das Forum mit Gruppenarbeitsplätzen zur Verfügung. Im B-Gebäude kann das Foyer genutzt werden. Am Hauptgebäude kann der Schlüssel zum Oberstufenraum im Sekretariat ausgeliehen werden. Nach Absprache können auch Kursräume zur Verfügung gestellt werden. Der Bedarf kann von den Schülerinnen und Schülern in den Sekretariaten angemeldet werden.

Für die Sek I

Für die Vertretungsstunden der Klassen der Sekundarstufe I arbeitet das FSG mit einem Bereitschaft-System. In jeder Unterrichtseinheit haben bis zu fünf Kolleginnen und Kollegen Bereitschaftsdienst und werden vorrangig zu Vertretungen eingesetzt.

Bei der Auswahl aus diesem „Bereitschaftsdienst“ wird wie folgt priorisiert

  1. Einsatz einer Lehrkraft, der Unterricht durch die Absenz einer Lerngruppe entfällt.
  2. Einsatz einer Lehrkraft, der die Klasse kennt und das Fach unterrichtet.
  3. Einsatz einer Lehrkraft, der die Klasse unterrichtet.
  4. Einsatz einer Lehrkraft, der das Fach unterrichtet.
  5. Einsatz einer anderen Lehrkraft.

Stehen keine Bereitschaften mehr zur Verfügung, wird ein Kollege eine Lehrkraft in „Freistunde“ eingesetzt. Gibt es hier eine „Wahlmöglichkeit“ wird ebenfalls nach obiger Priorisierung entschieden.

Sollte weder eine Bereitschaft noch ein Lehrer mit „Freistunde“ zur Verfügung stehen wird im Einzelfall geprüft,

  • ob eine Mitbetreuung durch eine Lehrkraft in einem benachbarten Raum möglich ist,
  • ob eine Lehrkraft zeitgleich Oberstufenunterricht hat, und diesen mit EVA so gestalten kann, dass er für Vertretung zur Verfügung steht,
  • ob der Unterricht durch Tausch in eine Randstunde geschoben werden und dann ausfällt oder
  • ob durch Verschiebung von Unterricht eine Vertretungslösung gefunden wird.

Verantwortlich für die inhaltliche Ausgestaltung der Vertretungsstunden ist die eingesetzte Lehrkraft. Lehrkräfte, deren Fehlen längerfristig bekannt ist und nicht auf krankheitsbedingten Ausfall beruht, stellen Vertretungsaufgaben.

Zur weiteren Ausgestaltung des Vertretungsunterrichts gilt folgendes  Vertretungskonzept (Stand April 2023).