EvA

Das EvA –Konzept am FSG

EvA bedeutet:            Eigenverantwortliches Arbeiten

oder anders:               Zeit für Tätigkeiten, welche die schulischen Leistungen verbessern.

Die besonderen Anforderungen in der Oberstufe des Gymnasiums machen in starkem Maße ein selbstständiges Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler (SuS) notwendig. Durch die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Sekundarstufe I wurde diese Selbstständigkeit bei Schülerinnen und Schülern soweit geschult, dass Unterrichtszeit auch ohne Anwesenheit einer Lehrkraft in diesem Sinne genutzt werden kann. Es geht beim EVA-Konzept nicht darum, den langfristigen Ausfall einer Lehrkraft zu kompensieren oder die gesamte Verantwortung für den Lernprozess den Schülerinnen und Schülern (SuS) zuzuweisen. Leitgedanke des Modells EvA ist vielmehr die verantwortliche Umsetzung der Unterrichtsziele gemeinsam durch die Fachlehrkräfte und die SuS.

Die Lehrkraft kann, z. B. bei voraussehbarem Unterrichtsausfall, gezielt Aufgaben für die EVA-Zeit formulieren. Diese haben einen sinnvollen Bezug zum Lernstoff der betroffenen Lerngruppe und werden i.d.R im vorausgehenden Fachunterricht mit den SuS besprochen. Wenn eine vorherige Besprechung nicht möglich ist, können auch Aufgaben in den Sekretariaten hinterlegt werden. In diesem Fall, erscheint im Vertretungsplan der Vermerk „EVA Sekretariat A“ bzw. „EVA Sekretariat D“, je nachdem in welchem Gebäudeteil die Aufgaben hinterlegt wurden. Die SuS sind verpflichtet sich über den Vertretungsplan zu informieren und die gestellten EvA-Aufgaben bis zur nächsten Unterrichtsstunde im betroffenen Fach zu bearbeiten. Die jeweilige Lehrkraft kann die EVA-Aufgaben als zu bewertende Teilleistung heranziehen, in ihren weiteren Unterricht integrieren und ihre Erledigung in mündlicher wie schriftlicher Form überprüfen.

Nicht für jede Unterrichtszeit ohne Lehrkraft werden EvA-Aufgaben gestellt. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe wissen in der Regel, auch ohne eine explizite EvA-Aufgabenstellung, durch welche Arbeiten sie ihre Leistungen in den einzelnen Fächern verbessern können. In den EvA-Zeiten ist es den SuS daher freigestellt, in welchem Fach und an welchen Aufgaben (EvA-Aufgaben, Hausaufgaben, Pflichtlektüren, Referate, Vokabeln o.a.) sie arbeiten wollen. Mit der gezielten individuellen Nutzung der EvA-Zeiten kann eine Entspannung des individuellen Arbeitsplans der SuS einhergehen.

Um die EvA-Zeiten sinnvoll nutzen zu können, stehen den SuS Arbeitsplätze außerhalb der Kurs-und Fachräume zur Verfügung. Diese befinden sich z.Z. im Oberstufenraum unter der Mensa (Schlüsselausleihe über das Sekretariat C), in den Sek II-Bibliotheken, im Foyer und EvA-Raum des A-Gebäudes, im Oberstufenbereich des B-Gebäudes, sowie in der Mensa (außerhalb der Betriebszeiten). Sollten diese Kapazitäten erschöpft sein, kann in den Sekretariaten die Öffnung eines Kursraumes erbeten werden.