Über Missverständnisse zur Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe

Liebe Schüler*innen,

sehr geehrte Eltern,

liebe Kolleg*innen,

die Schulleitung arbeitet intensiv am Abschluss des Schuljahres. Die Informationen, die bei Schüler*innen aber auch Eltern ankommen, sind immer ein Mix aus Presseinformationen und Informationen durch die Schule. Dabei entstehen Missverständnisse …

Schwierig wird es mit dem Übergang immer dann, wenn mit der Versetzung Berechtigungen verbunden wären.

Bereits informiert habe ich darüber, dass Schüler*innen zur Mitwirkung beim “Lernen auf Distanz” sowie beim “Blended Learning” verpflichtet sind. Das Schulministerium hat erläutert, dass die erbrachten Leistungen positiv in die Zeugnisnote eingehen können. Besonders zu beraten sind aus meiner Sicht dabei die Jahrgänge 9, EF und Q1 sowie der Jahrgang 6.

Bei der Q1 ist es vergleichsweise einfach, da das Zeugnis vollends in die Abiturqualifikation zählt. Die noch ausstehenden ersten Klausuren finden bis zum Ende des Schuljahres statt. Der Übergang in die Q2 erfolgt, wie auch in Nicht-Corona-Zeiten, automatisch.

Schüler*innen der EF gehen automatisch in die Q1 über – allerdings erwerben sie dabei nicht notwendig den mittleren Schulabschluss. Wir werten derzeit die Leistungsübersicht aus, um bis zum Start des Präsenzunterrichts der EF am 26.05.2020 alle Schüler*innen, deren Abschluss gefährdet ist, gezielt zu beraten. Auch in diesem Jahrgang werden Klausuren geschrieben.

Schüler*innen der Klasse 9 gehen nicht automatisch in die EF über. Sie werden gemäß der regulären Versetzungsordnung versetzt werden, weil mit der Versetzung sowohl die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe wie auch der Abschluss HSA 9 verbunden ist. Informationen über die Möglichkeiten zur Erbringung von weiteren Leistungsnachweisen erfolgen bis zum Start des Präsenzunterrichts am 26.05.2020. Die Anzahl der notwendig anzufertigenden Klassenarbeiten im 2. Halbjahr haben wir auf eins festgelegt.

Ab dem 11.05.2020 unterweisen wir Schüler*innen, die aufgrund von Bedienungsproblemen nur eingeschränkte Möglichkeiten haben das Lernen auf Distanz erfolgreich zu bewältigen. Zusätzlich haben wir abgefragt, wer in den technischen Möglichkeiten limitiert ist. Das Lernen auf Distanz wird übergehen in ein Blended-Learning mit Präsenz- und Selbstlernphasen. Der lokalen Presse konnten Sie entnehmen, dass der Schulträger an einer Möglichkeit zur Mitarbeit für diese Schüler*innen arbeitet – unabhängig davon, richten wir nach der Idee der “Study-Hall” für benachteiligte Schüler*innen Arbeitsplätze in der Schule ein. Wir stellen damit sicher, dass der Erwerb einer Berechtigung oder eines Abschlusses nicht an den technischen oder organisatorischen Möglichkeiten scheitert.

Auch dem Jahrgang 6 widmen wir besondere Aufmerksamkeit. Schüler*innen, denen der Wechsel des Bildungsgangs empfohlen würde, werden wir beraten. In Klasse 7 startet die 2. Fremdsprache, weswegen leistungsschwache Schüler*innen vor einer weiteren Herausforderung stehen werden. Die Möglichkeiten des Bildungsgangswechsels sind in den höheren Jahrgangsstufen eingeschränkt, weswegen wir verhindern möchten, dass Schüler*innen eine wichtige Chance verpassen.

Ich hoffe, dass ich einige Missverständnisse aufklären konnte und sende meine besten Wünsche

Dr. Andreas Pallack, Schulleiter