Quarantäne in Schulen neu geregelt

Quarantäne in Schulen neu geregelt

Auf der Seite https://www.hochsauerlandkreis.de/regionale-themen/corona-aktuell erläutert des Gesundheitsamt des HSK die neuen Regelungen. Wichtigster Punkt ist die Möglichkeit des Freitestens. Hierzu heißt es: “… können Schülerinnen und Schüler, die einer Quarantäneanordnung unterliegen, künftig frühestens ab dem sechsten Tag nach Quarantänebeginn durch Vorlage eines negativen Schnelltests oder PCR-Testes (Ausstellung des negativen Testergebnisses durch Arzt, Apotheke oder Bürgerteststelle) am Unterricht wieder teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler symptomfrei sind. Der negativ bestätigte Testnachweis ist vor Wiederaufnahme des Schulbesuchs der Schule vorzulegen.”

Die Vorlage erfolgt bei der ersten Lehrperson, bei der man wieder Unterricht hat. Danach ist der Beleg der Testung weiter mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Achtung: Die Regelung gilt nicht für die Schülerinnen und Schüler, die positiv getestet wurden oder erkrankt sind, sondern ausschließlich für Kontaktpersonen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schulte