Aktualisiertes Hygienekonzept

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, Sie und ihr hattet erholsame und schöne Ferien, sodass wir nun gut in das Schuljahr 2022/23 starten können.

Wir können wohl nicht davon ausgehen, dass das kommende Jahr von der Pandemie unbeeinflusst bleiben wird. Deshalb hat das Ministerium eine Handlungsempfehlung sowie Schreiben an die Eltern und an die volljährigen Schülerinnen und Schüler veröffentlicht, die über die folgenden Links erreichbar sind.

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/handlungskonzept_corona_28.7.2022.pdf

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/brief_der_ministerin_an_die_eltern_erziehungsberechtigten_aller_sus_zu_corona-massnahmen_ab_10.08.2022.pdf

https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/brief_der_ministerin_an_volljaehrige_sus_zu_corona-massnahmen_ab_10.08.2022.pdf

Das für das Franz-Stock-Gymnasium gültige Hygienekonzept ist über unsere Homepage hier abrufbar und am Ende dieser Nachricht angehängt.

Um die Infektionslage in der Schule überschaubar zu halten, sollten alle angebotenen Testungsmöglichkeiten wahrgenommen werden.

Ich wünsche euch, liebe Schülerinnen und Schüler, Neugier, Freude am Lernen und viele gute Erlebnisse im Schuljahr 2022/23.

Für die Schulgemeinde wünsche ich mir, dass wir am Ende des Jahres auf ein positives und erfolgreiches Schuljahr zurückblicken können.

Mit herzlichem Gruß

Die Schulleitung

 

 

 

Konzept für den angepassten Schulbetrieb ab dem 10.08.22

Wir möchten den Schulbetrieb – im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten – normalisieren. Oberstes Ziel ist es, während der noch andauernden Pandemie den Präsenzunterricht in vollem Umfang aufrecht zu erhalten. Dazu braucht es die Mitarbeit aller. Die Einhaltung und Beachtung der bereits bestehenden und bekannten Maßnahmen zum Infektionsschutz sind unverzichtbar. Es bedarf einer gebotenen Vorsicht und der Rücksichtnahme aller. Dabei stützen wir uns auf das vom Schulministerium des Landes NRW veröffentlichte Handlungskonzept:

(https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/handlungskonzept_corona_28.7.2022.pdf)

Wir setzen auf das verantwortliche Handeln aller Mitglieder der Schulgemeinde. In diesem Zusammenhang ist es im Sinne eines guten Miteinanders geboten, die eigenverantwortlichen Entscheidungen eines jeden zu respektieren. Der diskursive Austausch über Regelungen und Empfehlungen muss sachgerecht und respektvoll auf Basis einer wissenschaftlichen Basis erfolgen.

Ein Überblick über die zurzeit geltenden Regeln und Vorgaben ergeht aus dieser Auflistung.

  • Während des Unterrichts wird für eine ausreichende Belüftung gesorgt. Einen Lüftungsgong wird es nicht mehr geben, da sich dieser abgenutzt hat. Wann immer möglich sorgen Sie für eine Dauerlüftung.
  • Es wird allen am Schulleben beteiligten dringend empfohlen, in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske zu tragen.
  • Jeder ist angehalten für eine angemessene Handhygiene Sorge zu tragen. Dazu werden Waschgelegenheiten in den Räumen bereitgestellt.
  • Jeder ist angehalten, auf angemessene Abstände zu anderen Personen zu achten, besonders wenn keine Masken getragen werden. Sofern bei bestimmten Aktivitäten – z. B. im sportlichen oder musikalischen Bereich – aus praktischen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich ist, sollen vor Ort die bereits aus den vergangenen Schuljahren bekannten, eingeübten Verfahren zur Reduktion von Infektionsrisiken zur Anwendung kommen.
  • Für außerunterrichtliche Veranstaltungen, z. B. für Klassenfahren wird jeweils ein gesondertes Konzept erstellt, dass die pandemische Situation in den Blick nimmt. Dabei wird die Genehmigung der Veranstaltung von der aktuellen Situation abhängig gemacht.
  • Die regelmäßige, infektionsschutzgerechte Reinigung von Kontaktflächen und der Sanitärbereiche erfolgt durch die städtischen Mitarbeiter. Das schuleigene Hygienekonzept, welches mit dem Schulträger abgestimmt ist und z.B. Reinigungsintervalle und andere Hygienemaßnahmen umfasst, wird fortgeschrieben.
  • Testungen auf den Coronavirus erfolgen grundsätzlich freiwillig und anlassbezogen (z.B.: bei vorhandenen Symptomen oder nahem Kontakt zu infizierten Personen) im häuslichen Umfeld.
  • Bei Unterrichtsveranstaltungen und Betreuungsgeboten in der Schule macht die verantwortliche Lehr- oder Betreuungsperson die weitere Teilnahme von Schüler*innen, die offenkundig typische Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen, vom negativen Ergebnis eines unter Aufsicht durchgeführten Coronaschnelltests abhängig. Auf den Test wird verzichtet, wenn eine Bestätigung vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch im häuslichen Umfeld durchgeführt wurde. Die Bestätigung muss bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch mindestens eine sorgeberechtigte Person erfolgen, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern kann die Bestätigung auch durch diese selbst erfolgen.
  • Im Falle einer offenkundigen, deutlichen Verstärkung der Symptome im Laufe eines Schultages erfolgt eine erneute Testung in der Schule unabhängig von einer vorliegenden Bestätigung über ein negatives Testergebnis.