Fahrtenkonzept

Das Fahrtenkonzept in der derzeit gültigen Fassung beruht auf einem Beschluss der Schulkonferenz vom 20.04.2023. Andere Fahrten und Exkursionen, die das Fahrtenbudget der Schule nicht belasten, können von der Schulleitung zusätzlich genehmigt werden.

Über das konkrete Programm mit Fahrtzielen wird in der Schulpflegschaft zu Beginn jedes Schuljahres abgestimmt. Mit der positiven Abstimmung tritt das Programm für das jeweilige Schuljahr in Kraft und die Lehrkräfte können mit den Vorbereitungen für die Fahrten beginnen. Im Falle eines negativen Abstimmungsergebnisses muss die Schulkonferenz einen neuen Vorschlag erstellen.

Allgemeiner Teil

Klassen-oder Studienfahrten sollen – ebenso wie Exkursionen oder Wandertage – zu den Höhepunkten eines Schuljahres gehören. Sie sind fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit am Franz-Stock-Gymnasium. Allerdings ist die Durchführung einer Fahrt keine Selbstverständlichkeit, sondern bedarf der Bereitschaft der beteiligten Lehrerinnen und Lehrer. Des Weiteren ist es notwendig, dass auch innerhalb der Lerngruppe ein altersangemessenes Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit ausgebildet ist.

Wir stellen heraus, dass nach unserem Verständnis Schulfahrten keine Pauschalreisen sind, die von der Schule bzw. den Lehrer*innen mit Zustimmung der Eltern durchgeführt werden, um ein Konsumbedürfnis zu befriedigen.

Eher dienen Schulfahrten dazu den Schüler*innen Erfahrungen und Erlebnisse zu vermitteln und zu ermöglichen, die sie sonst nicht machen oder nicht machen können. Neben themenorientierten Schwerpunkten (kulturell, sportlich, künstlerisch, fachbezogen etc.) soll das Erleben von gemeinschaftlichem Handeln Schwerpunkt aller Fahrten sein.

Zu einer Schulfahrt gehören durchaus physische und psychische Herausforderungen, die es für jede Teilnehmer*in zu bestehen gilt und die zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. Die Lehrer*innen berücksichtigen dies – gemessen am Alter und Entwicklungsstand der Schüler*innen – bei der Planung.

Die rechtlichen Grundlagen zu den Schulfahrten bilden die „Richtlinien für Schulfahrten“ [RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 19. 3. 1997 (GABl. NW. I S. 101) 1]

Aus ihnen geht u. a. hervor, dass Schulfahrten Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule sind und daher eine Teilnahmeverpflichtung für alle Schüler*innen besteht. In Fällen, in denen die Teilnahme aufgrund finanzieller Nöte gefährdet ist, wird der Förderverein auf Antrag und nach Prüfung durch die Schulleitung unterstützend tätig.

Gemäß der Richtlinie erfolgt die Genehmigung von Schulfahrten durch die Schulleitung unter Berücksichtigung des von der Schulkonferenz vorgegebenen Fahrtenprogramms und unter Beachtung für die Erstattung der Reisekosten der Lehrer*innen zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

Übersicht Fahrten