Benutzerordnung der Schulbibliotheken FSG

Die Schülerbücherei soll ein Ort des Lernens und Lesens sein. Sie soll bei der Recherche zu Unterrichtsthemen und bei der Prüfungsvorbereitung helfen, aber auch Gelegenheiten zum unterhaltenden Lesen und zur Kommunikation geben. Dafür ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten an gewisse Regeln halten, um das Arbeiten und das Zusammensein in den Bibliotheken zu erleichtern.

Verhalten in den Büchereien

  1. Essen und Trinken sind grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme bildet „Starbooks“, wo Heißgetränke konsumiert werden dürfen. Maßgeblich sind hier die Anweisungen der Aufsicht. Dauerhafter Missbrauch kann zu vorübergehendem Ausschluss führen.
  2. Die Besucher*innen der Bibliothek sollten sich so ruhig wie möglich verhalten. Laute Gespräche stören die Lesenden und andere Besucher*innen. Mäntel und Taschen dürfen mit in die Bücherei gebracht werden, wenn sie die anderen Besucher*innen nicht beeinträchtigen.
  3. Der Diebstahl von Büchern oder anderen Medien führt zu einer Sperre und im Wiederholungsfall zu schulischen Maßnahmen.
  4. In den Büchereien dürfen keine Telefonate geführt werden. In „Starbooks“ ist die geräuschlose Handy- bzw. Smartphonebenutzung erlaubt, soweit sie andere Besucher*innen nicht stört.
  5. Die Computer dürfen nur zu schulischen Zwecken genutzt werden.
  6. Die Aufsichtführenden sorgen für den Ausleihverkehr und die Einhaltung der Bibliotheksregeln. Ihre Anweisungen müssen respektiert werden.


Verhalten dem Buch gegenüber, Gebühren

  1. Die Bücher sollen so schonend behandelt werden, dass auch noch andere Leser an ihnen Freude haben. Der Barcode darf nicht beschädigt werden. Anstreichungen im Buch sind mit Rücksicht auf spätere Benutzer nicht erlaubt. Schäden an einem Buch oder einem Medium meldet der Ausleiher der Aufsicht.
  2. Die ausgeliehenen Bücher werden pünktlich zurückgegeben, damit sie möglichst bald wieder anderen Benutzern zur Verfügung stehen. Die Leihfrist beträgt für Bücher vier Wochen, für Zeitschriften und Hörbücher zwei Wochen, für DVDs eine Woche. Die Leihfrist kann verlängert werden.

Wird die Leihfrist um eine Woche überschritten, wird eine Mahngebühr von 0,50 € pro Buch fällig, die sich mit jeder weiteren Woche um 0,50 € erhöht. Bei DVDs wird die Mahngebühr ab dem ersten Tag fällig.

  1. Der Bibliotheksausweis ist kostenlos, die Ausstellung eines Ersatzausweises kostet 1€.
  2. Regeln für das Leih- und Tauschregal im Foyer des A-Gebäudes:

Im Leihregal befinden sich eigens gekennzeichnete Bücher aus dem Bestand der Schülerbücherei, die Schüler*innen selbstständig und ohne Verbuchung entnehmen und zurückbringen können. Der Erfolg des Leihregals wird jährlich evaluiert.

Das Tauschregal ist eine offene Tauschbörse für Bücher. Hier können gelesene oder nicht mehr benötigte Bücher anderen Leser*innen zur Verfügung gestellt werden. Nicht erlaubt ist das Einstellen gewaltverherrlichender, jugendgefährdender oder indizierter Bücher.